„ DAC “ steht für „Districtus Austriae Controllatus“ und ist das gesetzliche Kürzel für besonders gebietstypische österreichische Qualitätsweine

Rebsorten:

  • Gebietswein: Chardonnay, Frühroter Veltliner, Grauer BurgunderGrüner Veltliner, Gelber MuskatellerRoter VeltlinerSauvignon BlancTraminerWeißburgunderRieslingBlauburgunder, St. Laurent, Zweigelt; reinsortig, als Cuvée oder gemischter Satz
  • Ortswein: ChardonnayGrüner VeltlinerRoter VeltlinerWeißburgunderRieslingBlauburgunderZweigelt; reinsortig, kein Rosé oder Weißgepresster
  • Riedenwein: Grüner VeltlinerRoter VeltlinerRiesling; reinsortig

Stufen:

  • Gebietswein: Einreichung zur Prüfnummer ab 1. Dezember des Erntejahres
  • Ortswein: Einreichung zur Prüfnummer ab 1. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres
  • Riedenwein: Einreichung zur Prüfnummer ab 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres

Alkohol:

  • k.A.

Restzucker:

  • trocken

Geschmacksprofil:

  • Gebietswein, Ortswein, Riedenwein: Weißwein darf keinen dominanten Holzton aufweisen.

Etikettierung:

Die Bezeichnung „Wagram“ ist auch auf dem Etikett, das nicht sämtliche verpflichtende Angaben enthalten muss (Vorderetikett, sofern ein Rückenetikett vorhanden) anzuführen, allenfalls auch ohne den Zusatz „DAC“. Die Angabe des Erntejahres ist verpflichtend. Untenstehende Orts- und sämtliche Riedenbezeichnungen dürfen ausschließlich in Verbindung mit der Herkunftsbezeichnung „Wagram“ verwendet werden.

Herkünfte Ortswein:

Absdorf, Fels, Gösing, Thürnthal, Feuersbrunn, Wagram am Wagram, Großriedenthal, Ottenthal, Neudegg, Ameisthal, Baumgarten, Großweikersdorf, Großwiesendorf, Ruppersthal, Tiefenthal, Zaussenberg, Engelmannsbrunn, Kirchberg, Mitterstockstall, Oberstockstall, Unterstockstall, Königsbrunn, Hippersdorf, Eggendorf, Starnwörth, Stetteldorf, Klosterneuburg