Rebsorten:
- Gebietswein: Chardonnay, Frühroter Veltliner, Grauer Burgunder, Grüner Veltliner, Gelber Muskateller, Roter Veltliner, Sauvignon Blanc, Traminer, Weißburgunder, Riesling, Blauburgunder, St. Laurent, Zweigelt; reinsortig, als Cuvée oder gemischter Satz
- Ortswein: Chardonnay, Grüner Veltliner, Roter Veltliner, Weißburgunder, Riesling, Blauburgunder, Zweigelt; reinsortig, kein Rosé oder Weißgepresster
- Riedenwein: Grüner Veltliner, Roter Veltliner, Riesling; reinsortig
Stufen:
- Gebietswein: Einreichung zur Prüfnummer ab 1. Dezember des Erntejahres
- Ortswein: Einreichung zur Prüfnummer ab 1. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres
- Riedenwein: Einreichung zur Prüfnummer ab 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres
Alkohol:
Restzucker:
Geschmacksprofil:
- Gebietswein, Ortswein, Riedenwein: Weißwein darf keinen dominanten Holzton aufweisen.
Etikettierung:
Die Bezeichnung „Wagram“ ist auch auf dem Etikett, das nicht sämtliche verpflichtende Angaben enthalten muss (Vorderetikett, sofern ein Rückenetikett vorhanden) anzuführen, allenfalls auch ohne den Zusatz „DAC“. Die Angabe des Erntejahres ist verpflichtend. Untenstehende Orts- und sämtliche Riedenbezeichnungen dürfen ausschließlich in Verbindung mit der Herkunftsbezeichnung „Wagram“ verwendet werden.
Herkünfte Ortswein:
Absdorf, Fels, Gösing, Thürnthal, Feuersbrunn, Wagram am Wagram, Großriedenthal, Ottenthal, Neudegg, Ameisthal, Baumgarten, Großweikersdorf, Großwiesendorf, Ruppersthal, Tiefenthal, Zaussenberg, Engelmannsbrunn, Kirchberg, Mitterstockstall, Oberstockstall, Unterstockstall, Königsbrunn, Hippersdorf, Eggendorf, Starnwörth, Stetteldorf, Klosterneuburg